Stammdaten Check:
So vermeiden Sie Fehler beim Datenaustausch
23.10.2025
Zum 01. Januar 2026 werden die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) in das ELStAM-Verfahren integriert (§ 39 Abs. 4 Nr. 4 EStG).
Die erstmalige Bereitstellung der PKV-Daten erfolgt mit der Monatsliste November 2025 (Anfang Dezember).
Die Daten gelten ab dem 01.01.2026.
Bei An- oder Ummeldungen werden PKV-Daten für 2026 bereits ab dem 01.12.2025 bereitgestellt.
Damit der Datenaustausch reibungslos funktioniert, sollten die Stammdaten der privatversicherten Mitarbeitenden vorab sorgfältig geprüft werden:
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Im Infotyp 0013 ist sicherzustellen, dass der richtige Beitragsgruppenschlüssel und das SV-Attribut 20 gepflegt sind (Ausnahme: Beamte). Falsche oder fehlende Angaben können sonst zu Problemen bei der Einspielung oder in der Abrechnung führen.
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Auch im Infotyp 0079 lohnt sich ein genauer Blick: Prüfen Sie die Felder Selbstzahler, Beitragsaufteilung und Sonderregel Zusatzversicherung auf Vollständigkeit und Korrektheit.
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Zudem sollte geprüft werden, ob die aktuellen Sätze im IT0079 zum 31.12.2025 abzugrenzen sind. Diese Entscheidung hängt vom jeweiligen Customizing ab – insbesondere dann, wenn mehrere Zeilen je Subtyp vorhanden sind. Eine Abstimmung mit der technischen Umsetzung in SAP wird daher dringend empfohlen.
Detaillierte Informationen erhalten Sie im Rahmen unserer Jahreswechselschulung.
Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf rund um die fachliche Umsetzung oder technische Einrichtung des PKV-ELStAM-Verfahrens können Sie sich gerne an uns wenden – wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung.