Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2026 & Praxisimpulse
22.05.2026 von Joachim VolpertWie jedes Jahr werden zum 01.07.2026 die Pfändungsfreigrenzen angepasst. SAP stellt hierfür entsprechende Systemanpassungen bereit (Hinweis in Auslieferung).
Neue monatliche Werte (Auszug)
- Grundfreibetrag: 1.587,40 EUR
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- Unterhaltspflicht: 597,42 EUR
- 2.–5. Unterhaltspflichten: 332,83 EUR
- Pfändungsschutzgrenze: 4.866,30 EUR
Aus der Praxis: Häufige Herausforderungen
In Projekten zeigt sich immer wieder, dass das Thema Pfändung im SAP-System nicht durchgängig sauber umgesetzt ist.
Typische Fragestellungen sind u. a.:
- Wird die Pfändung überhaupt korrekt im System erfasst und verarbeitet?
- Sind die Unterschiede zwischen
- vorläufigem Zahlungsverbot
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- Abtretung
- Insolvenz
fachlich klar – und systemseitig richtig abgebildet?
- Werden Drittschuldnererklärungen aus dem System genutzt oder manuell erstellt?
- Sind Auswertungsmöglichkeiten bekannt und im Einsatz (z. B. wer wird gepfändet, in welcher Höhe, Status der Bedienung)?
- Werden Zinsen korrekt berücksichtigt (inkl. Pflege des Basiszinssatzes im System)?
- Ist bekannt, wie aus dem Abrechnungsprotokoll nachvollzogen werden kann, welche Lohnarten in die Pfändungsberechnung einfließen und wie die Berechnung des pfändbaren Betrags im Rahmen der Fiktiv-/Abrechnungssimulation technisch zustande kommt?
👉 Kurz gesagt: In vielen Fällen ist die Funktionalität im System vorhanden, wird aber nicht vollständig genutzt oder nicht korrekt angewendet.
Unser Angebot
Genau an diesen Punkten setzen wir mit praxisnahen Schulungen und Workshops an:
- Fachliche Grundlagen verständlich und direkt anwendbar
- Systemseitige Umsetzung in SAP HCM
- Best Practices aus aktuellen Projekten
Bei Interesse oder konkreten Fragestellungen kommen Sie gerne auf uns zu.