Update Meldewesen - ELStAM PKV & aktuelle Hinweise
22.05.2026
ELStAM Aktuelle Situation
Seit dem Start des ELStAM-PKV-Verfahrens im Dezember 2025 zeigen sich in der Praxis weiterhin Herausforderungen bei der Datenqualität und Verarbeitung.
- Gelieferte PKV-Daten sind teilweise unvollständig oder fehlerhaft
- Auffällig sind insbesondere:
- fehlende oder falsche Zuordnung von Ehepartnern und Kindern
- Übermittlung auch bei gesetzlich Versicherten
- Eine Pilotierungsphase hat nicht stattgefunden
Wichtige fachliche Hinweise
- Bei fehlenden oder unvollständigen ELStAM-Daten kann eine steuerfreie Behandlung weiterhin möglich sein – vorausgesetzt, die Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber geprüft
- Der manuelle Aufwand bleibt hoch, z. B. durch:
- Nutzung von Ersatzbescheinigungen
- regelmäßige Prüfpflichten nach § 257 SGB V
- Übermittelte Daten enthalten teilweise auch nicht relevante Versicherungsbestandteile, die fachlich bewertet werden müssen
👉 Wichtig für die Praxis:
Die gelieferten ELStAM-Daten sollten nicht ungeprüft übernommen werden, sondern eine fachliche Plausibilisierung ist erforderlich.
Besonderheit bei der Vorsorgepauschale
Bei abweichenden Zahlungsweisen (z. B. jährliche Beitragszahlung) kann es zu unterjährigen Schwankungen in der Lohnsteuer kommen, da Vorsorgewerte nur in Zahlungsmonaten berücksichtigt werden.
Ausblick
SAP arbeitet an weiteren Verbesserungen, u. a.:
- Vereinfachungen bei der Datenübernahme
- Bereitstellung eines Checktools zur systemseitigen Plausibilisierung
Weitere gesetzliche und systemseitige Änderungen in SAP HCM
Neben den oben genannten Themen ergeben sich aktuell weitere Anpassungen in verschiedenen Bereichen der Entgeltabrechnung und Meldeverfahren.
Überblick aktueller Entwicklungen
- EEL-Verfahren (Entgeltersatzleistungen)
- Neue Datensatzversion 13 seit 01.01.2026
- Anpassungen u. a. bei Mutterschaftsgeld (z. B. Sonderfälle wie Fehlgeburten)
- Änderungen bei der Behandlung von Entgeltumwandlungen (z. B. JobRad)
- Versicherungsnummern (SV)
- Umgang mit „totgelegten“ Versicherungsnummern wird systemseitig angepasst
- Zukünftig stärkere Automatisierung bei Fehlerfällen und Neuanforderung
- Mutterschutz
- Anpassungen bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld, insbesondere bei Grenzgängerinnen
- Erweiterungen bei der Abbildung von Sonderfällen (z. B. Geburtsarten ohne Lebendgeburt)
- Kurzarbeitergeld (KEA-Verfahren)
- Technische Umstellung auf neue Datensatzversion ab 01.07.2026
- Mittelfristig Wegfall der bisherigen Formularverfahren angekündigt
Einordnung:
Die Änderungen betreffen unterschiedliche Teilbereiche und sind teilweise noch in Umsetzung oder Weiterentwicklung durch SAP.
Bei Fragen zur Relevanz für Ihr System oder zur konkreten Umsetzung stehen wir gerne zur Verfügung.