Aktivrente in SAP HCM – Update & offene Punkte
22.05.2026
In unserem Beitrag vom 30.03.2026 haben wir über die Einführung der Aktivrente und deren Umsetzung in SAP informiert. Inzwischen liegen weitere fachliche Klarstellungen sowie erste Hinweise zur technischen Umsetzung vor, über die wir Sie hier kompakt informieren.
Untermonatiger Ein- und Austritt
Mit Ergänzung der BMF-FAQ vom 16. März 2026 wurde klargestellt:
- Die Aktivrente wird bei untermonatigem Ein- oder Austritt anteilig gewährt (Basis: 30 Kalendertage pro Monat)
- Nicht genutzte Freibeträge können im Rahmen der Einkommensteuer berücksichtigt werden
- Im Eintrittsmonat kann der volle Freibetrag von 2.000,- EUR genutzt werden, sofern der Arbeitnehmer bestätigt, dass noch keine Aktivrente bezogen wurde
Eine Umsetzung in SAP ist vorgesehen (Hinweis 3732220, aktuell jedoch noch nicht freigegeben.
Abgrenzung sonstiger Bezüge – fachlich kritisch
Ein zentraler Punkt ist die korrekte Zuordnung von Einmalzahlungen und sonstigen Bezügen.
Gesetzlich ist klar geregelt:
Die Steuerfreiheit gilt nur für Einnahmen, die für Zeiträume während der Aktivrente zufließen (§ 3 Nr. 21 EStG).
Das führt in der Praxis zu Problemen:
- Häufig ist im System nicht eindeutig hinterlegt, für welchen Zeitraum eine Einmalzahlung gezahlt wird
- Rückwirkende Zahlungen können Zeiträume vor Beginn der Aktivrente betreffen
- Eine saubere Abgrenzung zwischen „steuerfrei“ und „nicht steuerfrei“ ist daher zwingend notwendig
👉 Wichtig für die Praxis:
Bei Einmalzahlungen ist zwingend zu prüfen, welchem Zeitraum sie fachlich zuzuordnen sind – also ob sie in die Phase der Aktivrente fallen oder nicht.
Der Zuflusszeitpunkt allein reicht nicht aus.
Aktuelle SAP-Lösung (Stand Mai 2026)
SAP stellt aktuell eine technische Zwischenlösung bereit:
- Nicht steuerfreie Anteile müssen manuell im Zuflussmonat abgegrenzt werden
- Dafür stehen u. a. folgende Lohnarten zur Verfügung:
M99I – Aktivrente: Sperre steuerfrei
/4AT – Aktivrente: Sperre steuerfrei
Beispiel:
- Sonderzahlung für 2026: 1.200,- EUR
- Aktivrente ab 01.12.2026
- Anteil für Zeitraum vor Aktivrente muss abgegrenzt werden (z.B. 1.100,- EUR als steuerpflichtig)
Ausblick
SAP prüft derzeit weitere Verbesserungen, insbesondere:
- Unterstützung bei der Erkennung von Zuflüssen aus Vorzeiträumen
- Mögliche Warnhinweise für die Sachbearbeitung