SEPA Formatumstellung 2026
01.07.2026Um zu vermeiden, dass Ausgangszahlungen aus Ihrem SAP-System abgelehnt werden, müssen relevante Stammdaten der Zahlungsempfänger befüllt werden. Wir empfehlen die Umstellung im SAP HCM rechtzeitig einzuplanen, um genügend Zeit für Prüfungen und Tests zu haben!
Hintergrund
Seit März 2023 steht für den SEPA Zahlungsverkehr das ISO 20022 Format zur Verfügung.
Die alten Formate für Auslandszahlungen (DTAZV) und die SEPA-Version 3.6 werden durch den ISO 20022-Standard ersetzt. Das bedeutet, dass Unternehmen ihre Systeme und Prozesse für SEPA- und Auslandszahlungen anpassen müssen.
Am 14. November 2026 schaltet die Deutsche Kreditwirtschaft ältere SEPA-Formatversionen (3.0 bis 3.6) ab. Ab diesem Stichtag weisen Banken Zahlungsdateien in veralteten Formaten über EBICS oder Online-Banking als fehlerhaft zurück.
Die ISO-Norm basiert auf Nachrichten- und Dateitypen im XML-Datenformat und ist der globale Zahlungsstandard für den digitalen Zahlungsverkehr zwischen Banken und Unternehmen.
Bei den Zahlungsträgerformaten muss eine Formatumstellung auf pain.001.001.09 (Überweisung) und pain.008.001.08 (Lastschrift) vorgenommen werden.
Diese Umstellung ist verpflichtend.
Anforderung an die SAP HCM-Systeme
In diesem Zusammenhang gibt es auch Änderungen bei den erwarteten Daten!
Betroffen sind alle SAP-Systeme, in welchen es zu Ausgangszahlungen kommt, so auch das SAP HCM-System mit Lohn- und Gehaltsüberweisungen, Überweisungen von Beiträgen an Krankenkassen, berufsständische Versorgungseinrichtungen und Versicherungsinstituten.
Mit der Einführung des Formats pain.001.001.09 ist man verpflichtet, Adressdaten bei jeder Zahlung in strukturierter Form zu übermitteln.
Die neuen Vorgaben definieren dabei klar festgelegte Felder für die einzelnen Bestandteile einer Adresse. Es müssen mindestens die Felder Postzleitzahl (PLZ) und Ort angegeben werden.
Die Pflege der Empfängerdaten erfolgt u.a. in den Infotypen:
- Infotyp 0009 Bankverbindung
- Infotyp 0010 Vermögensbildung
- Infotyp 0011 Externe Überweisungen
- Infotyp 0116 Pfändung DE Überweisung
- Infotyp 0699 Altersvermögensgesetz D
- sowie der Bankverbindungen von Krankenkassen
Im Zuge der Formatumstellung wird die Datenqualität zu einer wesentlichen Voraussetzung für die Verarbeitung von Zahlungsträgern. Frei nach dem Motto: Ganz oder gar nicht.
Die Übermittlung von Adressdaten ist grundsätzlich weiterhin optional. Werden diese Informationen jedoch übergeben, müssen sie vollständig sein.
Enthält eine Adresse beispielsweise nur Straße und Hausnummer, jedoch keinen Ort oder kein Land, kann dies künftig zur Ablehnung des Zahlungsträgers durch die Bank führen.
Wenn die Empfängerdaten nicht manuell im Infotyp gepflegt werden, müssen gegebenenfalls auch Empfängerschlüssel (V_T521B) angepasst werden (Infotyp 0010, 0011, 0026, 0057, 0116, 0699).
Dringend notwendig: Abstimmung mit den FI-Kollegen
Wir empfehlen den engen Schulterschluss mit FI zu diesem Thema, um zu vermeiden, dass seitens FI bereits umgestellt wurde und es im HR zu den beschriebenen Fehlern kommt.
Anpassung für SAP_FIN-Komponente
Je nach Support Package Level der SAP_FIN-Komponente müssen verschiedene Sap-Hinweise in das System eingespielt werden (siehe SAP-Sammelhinweis 2253571)
Die Daten sind einmalig vor der Umstellung auf pain.001.0001.09 zu prüfen und nachzupflegen, sowie laufend vollständig zu halten.
Im SAP-Standard gibt es hierzu aktuell keine Prüfungen, der Zahlungsträger kann trotz fehlender Daten fehlerfrei erstellt werden.
Etablieren Sei vor jeder Abrechnung eine entsprechende Prüfung mithilfe unseres SEPA-Prüfreports. Gerne senden wir Ihnen weitere Informationen zum Thema zu.
Hinweis für Auslandszahlungen: Das alte Format DTAZV wird vollständig durch ISO-20022-Meldungen ersetzt.
Wir empfehlen für die Stammdatenpflege die entsprechenden in den genannten Infotypen als Mussfeld auszuprägen!